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Indiens Importregulierungen: Verfahren und Pflichten

Folgender Artikel ist ein Auszug der Juli 2014 Ausgabe des India Briefing Magazins “Passage to India: Selling to India’s Consumer Market“.

In Indien wird der Import und Export von Gütern vom Außenhandelsgesetz (Entwicklung & Regulierung) 1992 und Indiens Export Import (EXIM) Vorschriften reguliert. Indiens Generaldirektion des Außenhandels (DGFT, Directorate General of Foreign Trade) ist die vorrangige Regierungseinheit, die für alle mit EXIM Vorschriften verbundene Angelegenheiten verantwortlich ist. Es wird eine baldige Veröffentlichung neuer Richtlinien zur Regulierung des Außenhandels (FTP, Foreign Trade Policy) erwartet, die die ehemaligen, im März 2014 ausgelaufenen FTP Richtlinien ersetzen. 
Importeure müssen sich bei der DGFT registrieren um eine Importer Exporter Code Number (IEC) gegen Vorlage ihrer Permanent Account Number (PAN) zu erhalten bevor sie in EXIM-Aktivitäten tätig werden. Nachdem eine IEC erhalten wurde, muss der Ursprung der Gegenstände zum Import identifiziert und angegeben werden. Das Indische Handelsklassifizierung-Harmonisierungssystem (ITC-HS, Indian Trade Classification-Harmonised System) ermöglicht den freien Import der meisten Güter ohne bestimmte Importlizenz.

Allerdings benötigen bestimmte Güter, die in die folgenden Kategorien fallen, eine spezielle Erlaubnis oder Lizenz:
1. Lizenzierte (Beschränkte) Güter: Lizenzierte Güter können nur nach dem Erhalt einer Importlizenz vom DGFT importiert werden. Dies betrifft manche Konsumgüter, wie Edel- und Halbedelsteine, Sicherheitsprodukte, Samen, Pflanzen, Tiere, Insektizide, pharmazeutische Produkte und Chemikalien und manche elektronische Geräte.
2. Kanalisierte Güter: Kanalisierte Güter können nur durch spezifizierte Transportkanäle und -methoden oder durch Regierungsbeauftragte, wie die State Trading Corporation (STC, Staatliches Handelsunternehmen) importiert werden. Darunter fallen Petroleumprodukte, Massenlandwirtschaftsprodukte wie Getreide und pflanzliche Öle sowie einige pharmazeutische Produkte.
3. Verbotene Güter: Der Import dieser Güter ist streng verboten. In diese Kategorie miteingeschlossen sind Schmierfette, Tiermägen, wilde Tiere und unverarbeitetes Elfenbein.

Importverfahren
Alle Importeure müssen detaillierte Zollabfertigungsformalitäten befolgen, wenn sie Güter nach Indien importieren. Einen umfassenden Überblick der EXIM Verfahren können Sie auf der Webseite der indischen Direktion zur Generalwertung finden.

Importregulierungen

 

Einfuhrdeklaration
Jeder Importeur muss laut Abschnitt 46 zu Beginn eine Einfuhrdeklaration abgeben. Dieses Dokument bestätigt die Beschreibung und den Wert des Gutes, das in das Land gebracht wird. Die Einfuhrdeklaration sollte wie folgt abgegeben werden:
1) Das Original und ein Duplikat für den Zoll
2) Eine Kopie für den Importeur
3) Eine Kopie für die Bank
4) Eine Kopie um Geldüberweisungen zu tätigen

Unter dem Elektronischen Datenaustausch (EDI, Electronic Data Interchange) ist keine formelle Einfuhrdeklaration erforderlich (da sie elektronisch gespeichert ist), aber der Importeur muss eine Frachterklärung einreichen, nachdem die Einzelheiten, die für die Verarbeitung der Einfuhr durch den Zoll benötigt werden, bestimmt wurden. Einfuhrdeklarationen können in Form einer der folgenden drei Typen auftreten:
1. Einfuhrdeklaration für Haushaltskonsum: Dieses Dokument wird verwendet, wenn die importierten Güter bei der Bezahlung des vollen Zollsatzes freigegeben werden. Mit häuslichem Konsum ist der Verbrauch innerhalb Indiens gemeint. Das Dokument ist weiß und wird deshalb oft die ‚weiße Einfuhrdeklaration‘ genannt.
2. Einfuhrdeklaration für Lagerung: Falls die importierten Güter nicht sofort benötigt werden, können Importeure die Güter in einem Lagerhaus ohne Zahlung des Zolls unter Zollverschluss lagern und diese erst später durch die Zahlung des Zolls vom Lagerhaus aus verzollen. Dies ermöglicht die Verschiebung der Zahlung der Zollpflichten auf den Zeitpunkt an dem sie wirklich gebraucht werden. Diese Einfuhrdeklaration ist auf gelbem Papier gedruckt und wird deshalb oft die ‚gelbe Einfuhrdeklaration‘ genannt. Sie wird auch die ‚Zollverschluss Einfuhrdeklaration‘ genannt, da der Zollverschluss für den Transport von Gütern in ein Warenhaus (ohne Zoll sofort zahlen zu müssen) durchgeführt wird.
3. Einfuhrdeklaration für Verzollung von unter Zollverschluss befindlichen Gütern: Die dritte Form ist für die Verzollung von zuvor unter Zollverschluss befindlichen Gütern. Diese wird für die Verzollung vom Lagerhaus bei der Zahlung des Zolls verwendet und ist auf grünem Papier gedruckt.

Es ist wichtig zu bemerken, dass der Zollsatz des Datums, an dem das Gut vom Lagerhaus entfernt wird, gilt. Aus diesem Grund werden die Zollpflichten auf der gelben Einfuhrdeklaration (Einfuhrdeklaration für Unterbringung) nicht den selben Wert haben, wie die auf der grünen Einfuhrdeklaration (Einfuhrdeklaration für Verzollung von unter Zollverschluss befindlichen Gütern), falls sich der Zollsatz nachdem die Waren vom Zoll entfernt wurden geändert hat.

Andere Dokumente außerhalb des Elektronischen Datenaustauschs:
Sollte eine Einfuhrdeklaration ohne die Verwendung des Elektronischen Datenaustauschsystems eingereicht werden, sind im
Allgemeinen die folgenden Dokumente miteinzureichen:
• Unterschriebene Rechnung
• Packliste
• Rechnung für Verladung oder Lieferungsbestätigung
• GATT-Deklaration
• Importeur-/CHA-Deklaration
• Importlizenz, wo benötigt
• Bestätigung von Kredit bzw. Bankwechsel
• Versicherungsdokumente
• Industrielizenz, falls benötigt
• Testbericht im Falle von Chemikalien
• Adhoc Befreiungsverordnung
• DEEC Buch/DEPB im Original, wo zutreffend
• Katalog, technische Zuschreibung, Literatur im Falle von Maschinen, Ersatzteilen oder Chemikalien, falls zutreffend
• Getrennte Aufführung der Werte der Ersatzteile, Komponenten und Maschinen
• Ursprungszertifikate, falls Anspruch auf einen Vorzugszollsatz erhoben wird

Importzölle
Die indische Regierung erhebt verschiedene Typen von Importzöllen auf Waren. Diese schließen folgende mit ein:
Grundzollverpflichtung

Die Grundzollverpflichtung ist der Güter betreffende Standardsteuersatz oder die Standardpräferenzrate im Falle von Gütern, die von spezifizierten Ländern importiert werden. Die Raten der Zollverpflichtungen sind im ersten und zweiten Plan des Zolltarifgesetz 1975 zusammengefasst.

Zusätzliche Zollverpflichtungen (Ausgleichszoll)
Der Ausgleichszoll basiert auf dem gesamten Wert der Waren, einschließlich der Luftverkehrsgebühren und des Grundzolls.

Andere Ausgleichszölle können auf spezielle, importierte Güter erhoben werden um den Effekt einer Subventionierung im Ursprungsland zu neutralisieren. Eine Mitteilung der zentralen Regierungen über diese spezifizierten Güter ist für fünf Jahre gültig und kann möglicherweise bis zu 10 weiteren Jahren verlängert werden. Subventionierungen auf Forschungsaktivitäten, Unterstützung von benachteiligten Regionen im Zielland und Assistenz bei der Anpassung existierender Infrastrukturen an neue Umweltregulierungen sind ausgenommen.

Anti-Dumping Zoll
Die zentrale Regierung kann einen Anti-Dumping Zoll erheben, wenn sie feststellt, dass eine Ware unter dem fairen Marktpreis importiert wird. Der Importeur wird in diesem Falle informiert. Die Gebühr darf die Differenz zwischen dem Export und dem normalen Preis (Dumpingdifferenz) nicht überschreiten. Dies trifft nicht auf Waren zu, die von 100 Prozent exportorientierten Einheiten oder Einheiten in Freihandelszonen oder Special Economic Zones importiert werden. Wenn ein Importeur von der Zentralregierung mit einem Anti-Dumping Zoll belegt wird, bleibt dieser für fünf Jahre gültig mit der Möglichkeit auf Verlängerung auf bis zu 10 Jahre.

Schutzzoll
Im Gegensatz zum Anti-Dumping Zoll benötigt die Erhebung von Schutzzöllen nicht, dass die Zentralregierung feststellt, dass ein Gut unter dem fairen Marktpreis importiert wird. Schutzzölle werden auferlegt, wenn die Regierung entscheidet, dass ein plötzlicher Anstieg in Exporten der einheimischen Industrie erheblichen Schaden zufügt oder zuzufügen droht. Eine Mitteilung bezüglich der Erhebung eines Schutzzolls ist für vier Jahre gültig und kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.

Protektionszoll
Ein Protektionszoll wird manchmal erhoben, um die einheimische Industrie vor Importen zu schützen. Wenn die Tarifkommission eine Empfehlung für der Einführung eines Protektionszoll veröffentlicht, kann die Zentralregierung entscheiden, diese zu einem Zollsatz, die jenen der Empfehlung der Tarifkommission nicht übersteigt, einzuführen. Die Zentralregierung kann den Zeitrahmen in dem der Protektionszoll in Kraft ist, festsetzen, diesen reduzieren oder verlängern und den effektiven Zollsatz anpassen.
Ausbildungsabgaben
Ausbildungsabgaben (Steuern, die Ausbildungs- und Gesundheitsprogrammen zukommen) werden zu 2% und Abgaben zu Höherer Bildung zu 1% der gesamten Zollpflichten erhoben. Allerdings schließt dies nicht Schutzzölle, Ausgleichszölle auf subventionierte Artikel oder Anti-Dumping Zölle mit ein.

Dieser Artikel ist ein Ausschnitt der Juli 2014 Ausgabe des India Briefing Magazins „Passage to India: Selling to India’s Consumer Market”. In dieser Ausgabe des India Briefing Magazins behandeln wir mehrere entscheidende Wachstumssektoren und Industrien, die Indien für ausländische Firmen – die neue Märkte für ihre Produkte und Dienstleistungen suchen –  attraktiver machen. Für ausländische Firmen, die die breite Palette an verfügbaren Optionen zum Einstieg und Verkauf im indischen Markt entdecken wollen, fassen wir die Grundlagen der indischen Importregulierungen und -verfahren zusammen. Außerdem bieten wir eine Einführung in die wesentlichen Bedingungen für den direkten und indirekten Export, den Erwerb einer indischen Firma, den Verkauf an die Regierung und die Schaffung einer lokalen Präsenz in Form eines Verbindungsbüros, einer Zweigniederlassung oder einer 100%igen Tochtergesellschaft.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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