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Malaysia führt 6 % Umsatzsteuer ein

Die malaysische Regierung hat bekanntgegeben, dass sie ab dem 01. April 2015 eine Umsatzsteuer (auf Güter und Dienstleistungen) in Höhe von 6 % erheben wird. Diese wird die gegenwärtige Umsatzsteuer (auf Verkauf und Dienstleistungen) ersetzen.

Die neue Steuer gilt für alle Mitglieder der Wertschöpfungskette, inklusive der Produktion und dem Vertrieb und wird im Endeffekt vom Endverbraucher getragen. Die neue Umsatzsteuer ist wesentlich weitreichender als ihr Vorgänger. Dies liegt daran, dass alle Güter steuerpflichtig sind, solange sie nicht explizit ausgeschlossen sind. Da Dienstleistungen, die malaysische Unternehmen von ausländischen Unternehmen empfangen auch unter diese Definition fallen, ist von besonderer Bedeutung. Es wird die Aufgabe des malaysischen Zolls sein die Steuer durchzusetzen. 

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Mit der Einführung der neuen Steuer steigt auch die Verantwortung der Unternehmen die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Aus diesem Grund sollten sich ausländische Unternehmen auf das in Krafttreten vorbereiten, in dem sie folgende Schritte ergreifen:

  • Prüfung von Handelsverträgen
  • Überprüfung internen Bedarfs
  • Aktualisieren der Buchführung
  • Fortbildung der Mitarbeiter bezüglich der neuen Bestimmungen
  • Sicherstellen, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um Steuernachlass zu erhalten

Die neue Steuerpolitik stellt in vielen Gegenden Malaysias ein kontroverses Problem dar. Die Opposition und Teile der Zivilgesellschaft kritisieren, dass die neue Form der Besteuerung zu viel Druck auf jene Schichten der Bevölkerung ausübt, die schon jetzt hochverschuldet sind und kaum bis gar keine Ersparnisse hat.

Die malaiische Regierung hat eingeräumt, dass die neue Steuer zu einem nominalen Anstieg der Preise führen wird. Trotzdem ist sie der Ansicht, dass dies die Verbraucher nicht zu stark belasten wird, da die Steuer nur auf konsumierte Güter und Servicedienstleistungen erhoben wird. Außerdem hofft die Regierung, gegensätzliche Reaktionen mittels einer Senkung der Einkommensteuer und der Erhöhung der finanziellen Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten (Bantuan Rakyat 1 Malaysia (BR1M)) um RM 3.000 (ca. EUR 720) vermeiden zu können.

Die Regierung warnt Unternehmen davor im Zuge der Steuerreform ihre Preise zu erhöhen. Unternehmen die dies tun, müssen mit einer Untersuchung auf Grund des Gesetzes für Preiskontrolle und Preistreiberei rechnen (Price Control and Profiteering Act).

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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