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Persönliche Einkommenssteuer für Expats & Antrag für ein Arbeitsvisum

Published: January 2009

Da Jahressteuererklärungen Ende März fällig sind und neue Expats zum ersten Mal in China ankommen, versuchen wir einige der Missverständnisse, die dieses Thema umgeben, aufzuklären.

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Da Jahressteuererklärungen Ende März fällig sind und neue Expats zum ersten Mal in China ankommen, versuchen wir einige der Missverständnisse, die dieses Thema umgeben, aufzuklären. Allerdings ist die Zentralregierung bekannt dafür, neue Umsetzungsrichtlinien erst im Februar oder Anfang März zu veröffentlichen, sodass Änderungen nicht absolut ausgeschlossen werden können. Die in diesem Artikel von uns veröffentlichte Information ist auf dem neuesten Stand. Wie bei vielen Dingen in China, können Veränderungen jedoch schnell eintreten, sodass wir Ihnen empfehlen bei steuerlichem Beratungsbedarf, ein umfangreiches Beratungsgespräch zu suchen. Expats sollten sich bewusst sein, dass sie sich als Neuankömmlinge bei den Steuerbehörden melden müssen sowie ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen. Haben Expats während 2008 in China gearbeitet, müssen Sie noch eine separate jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben, zusätzlich zu den bereits monatlich abgegebenen Erklärungen. Wird dies versäumt, drohen Strafen.


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