×

Indische Einkommensteuererklärung

Anfang September hat die indische Zentralbehörde für direkte Steuern (Indian Central Board of Direct Taxes, CBDT) die Frist für das Einreichen der Steuerprüfung auf den 30. November verlängert. Dieser Schritt wurde von Steuerfachleuten in Indien mit Verwunderung aufgenommen. Diese wiesen umgehend darauf hin, dass die Steuerprüfung in der Regel im Vorfeld der Einkommensteuererklärung durchgeführt werden muss. Das Fristende dieser bleibt jedoch weiter der 30. September.
In Folge dessen haben einige indische Schlüsselstaaten wie Gujarat, Chennai und Bombay, eine Verlängerung der Frist für die Einkommensteuererklärung auf den 30. November angekündigt, sodass diese mit der Frist für die Steuerprüfung übereinstimmt.
In diesem Artikel zeigen wir die wichtigsten Schritte zur Erstellung der Einkommensteuerklärung auf.

Eine PAN Nummer erhalten

Eine permanente Kontonummer (permanent account number, PAN) ist für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung zwingend notwendig. Dies ist eine zehnstellige Zahl, die auf einer Karte ausgegeben und zur Registrierung auf der Webseite der CBDT genutzt wird.

Wahl des korrekten Steuererklärungsformulars

Es gibt spezifische Formulare für unterschiedliche Umstände der Einkommensteuererklärung. Dazu zählen unter anderem die Formulare für Hausbesitzer, für Unternehmen und für Personen für die steuerliche Ausnahmeregeln gelten, welche auf der Webseite des CBDT einsehbar sind. Vergewissern Sie sich das passende Formular auszuwählen.

Mehr zum Thema: New G20 Initiative Gives India Boost in Fight Against Tax Avoidance

Einkommensteuererklärung

Ihre Steuerklasse

Um zu verstehen wie viel Steuern man tatsächlich abführen muss, sollte man zunächst Indiens Steuerklassen verstehen. Die Einkommensteuerklassen sind im Haushaltsgesetz des Landes aufgelistet, welches jährlich überprüft und überholt wird. Gemäß den jetzigen Bestimmungen sind die wesentlichen Steuerklassen:

  • Einzelpersonen mit einem Gesamteinkommen zwischen INR 200.000 und INR 500.000 werden mit 10 Prozent besteuert; zwischen INR 500.000 und INR 1.000.000 mit 20 Prozent und jene über 1.000.000 mit 30 Prozent.
  • Inländische Unternehmen mit einem Gesamteinkommen, das INR 10 Millionen nicht aber INR 100 Millionen übersteigt, werden mit einem Satz von fünf Prozent besteuert. Unternehmen mit einem Gesamteinkommen von mehr als INR 100 Millionen werden mit zehn Prozent besteuert.
  • Ausländische Unternehmen deren Einkommen zwischen zehn Millionen und  INR 100 Millionen liegt, werden mit zwei Prozent besteuert. Bei mehr als INR 100 Millionen Rupien sind es fünf Prozent.

Sonderregelungen für nicht in Indien ansässige

Firmen und Einzelpersonen, die nicht in Indien arbeiten, aber dort Einkommen erzielen, sind trotzdem steuerpflichtig. Bisher war es so, dass langfristige Kapitalerträge von der Steuer befreit waren, aber dies ist nicht länger der Fall. Die Steuersätze für nicht-Ansässige sind:

  • für jegliche Vermögensgewinne: 20 Prozent
  • Für langfristige Kapitalerträge abhängig von der Tätigkeit des Unternehmens:10 oder 20 Prozent
  • Für kurzfristige Kapitalerträge: 15 Prozent

Mehr zum Thema: India Increases Tax Audit Limit for Chartered Accountants

Berechnung des Einkommensteuersatzes

Man sollte dementsprechend seine Steuererklärung vor dem Hintergrund oben genannter Steuersätze einreichen. Man kann dazu den Steuerrechner auf der Webseite der CBDT nutzen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass die dort eingetragenen Informationen korrekt sind, denn andernfalls kann es zur Ablehnung der Anträge seitens der Steuerbehörden kommen.

Nach der Nutzung des Steuerrechners kann man der Menüführung auf der Webseite der CBDT folgen um die Steuererklärung zu vervollständigen. Alternativ kann man nicht-regierungseigene Webseiten nutzen um die Steuererklärung abwickeln zu lassen, allerdings wird dafür unweigerliche eine Gebühr fällig.

Steuerdokumente aufbewahren

Nach der Durchführung der Steuererklärung sollte man unbedingt sämtliche Ausdrucke und Dokument aufbewahren für den Fall, dass man seitens der Steuerbehörden bezüglich dieser kontaktiert wird.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!

Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):
Umsatzsteuer in Asien

vorbereitung_der_jahresabschlussprüfung_cover Diese Asia Briefing Ausgabe soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen schnellen Überblick über die aktuell wichtigsten Details der Umsatzsteuersysteme in China, Indien und Vietnam zu erhalten.

Das könnte Sie auch interessieren:


Der Große Steuervergleich für Asien 2014

der_große_steuervergleich_für_asien_cover In dieser Ausgabe des Asia Briefing Magazins untersuchen wir die unterschiedlichen Steuersätzen von 13 asiatischen Ländern – den 10 ASEAN Ländern plus China, Indien und Hong Kong. Wir untersuchen die grundlegenden Steuersätze, die jedes dieser Länder als Abgabe verlangt, einschließlich Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, indirekte Steuern und Verrechnungssteuer. 

Back to News

Back to top