AB Ger 2014 Einführung in die Geschäftstätigkeit in China 2014 Preview - page 8

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- Einführung in die Geschäftstätigkeit in China 2014
Weitere Quellen
Was unterscheidet den Vertrieb in China von anderen Exportmärkten?
„Der Vertrieb in China ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Hierzu gehören sowohl pragmatische Themen, wie z.B.
die ausbaufähige Infrastruktur in weitenTeilen des Landes, als auch kulturelle Unterschiede, wie z.B. die streng hierarchische
Sichtweise auf die Kunden-Lieferanten-Beziehung. Dies erfordert sorgfältige Planung, entschlossenes Handeln und Flexibilität.
[…] Der Unterschied zu vielen anderen Exportmärkten liegt unter anderem in der enormen Dynamik des Landes. Kombiniert
mit der relativen Inflexibilität von Unternehmensrecht und administrativen Prozessen bedeutet dies, dass vorausschauende
Planung sehr wichtig ist. Eine falsche Weichenstellung im ersten Jahr kann große Zusatzkosten im vierten Jahr bedeuten,
wenn sich der Absatz gut entwickelt hat und man den nächsten Schritt gehen möchte.“
Wie kann ich meine Gewinne aus China rückführen?
„Bis vor Kurzem durften Banken Auslandsüberweisungen, deren Betrag USD 30.000 übersteigt, nur ausführen, wenn
zuvor eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgezeigt wurde, die die gesetzeskonforme Abgeltung von
Steuerverpflichtungen bescheinigt. Diese Regelung wurde mit der Bekanntmachung Nr. 40 der SAFE vom Juli 2013
(Announcement on Issues Concerning Tax Filings for Outbound) allerdings abgeschafft.
Stattdessen sind Personen und Körperschaften, die Auslandsüberweisungen in Höhe von mehr als USD 50.000 veranlassen
möchten, verpflichtet, eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Niederlassung der staatlichen Steuerbehörde
vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für ausländische Investoren, die beabsichtigen mehr als USD 50.000 ihres in China
erwirtschafteten Gewinns, in China zu reinvestieren.“
Wie vielmehr Einkommensteuer zahle ich inChina imVergleich zuHongkong?
„Die Regelungen zur persönlichen Einkommensteuer variieren stark zwischen den Gerichtsbarkeiten. […] In China wird das
Einkommen aus Löhnen und Gehältern gemäß sieben progressivenTarifen, die sich von 3 bis 45 Prozent belaufen, besteuert.
[…] In Hongkong gilt die jeweils niedrigere der folgenden zwei Veranlagungsmethoden: einem progressiven Steuersatz
zwischen 2 bis 17 Prozent des steuerpflichtigen Nettoeinkommens (nach Abzug eventueller Freibeträge und steuerlich
absetzbarer Beträge) sowie ein einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent basierend auf dem jährlichen Nettoeinkommen
(nach Abzug steuerlich absetzbarer Beträge).“
Ihre Ansprechpartner für Direktinvestitionen in Asien
Fabian Knopf
Senior Associate
Fabian studierte InternationalesManagement an der
HFU Business School und der Northwest University
in China. Neben seiner Beratungstätigkeit in unserer
Shenzhener Niederlassung, ist er Gastdozent
an der Peking University HSBC Business School
und spricht auf verschiedenen internationalen
Konferenzen. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen
in Strukturierungen, Compliance in Steuern und
Recht sowie Personalwesen, vorallem in China und
Hongkong, aber auch in Indien und den ASEAN
Ländern.
Silke Neugebohrn
Senior Associate
Silke verfügt über eine deutsche Rechtsanwalts-
zulassung und einen Masterabschluss im
Wirtschaftsrecht. Vor ihrem Eintritt bei Dezan
Shira & Associates arbeitete sie als Unternehmens-
juristin mit den Schwerpunkten Vertragsrecht
und Compliancefragen vor allem im Rahmen von
Beschaffungen. Als Senior Associate in unserem
Pekinger Büro berät sie insbesonde unsere
deutschen Kunden bei Strukturierungen und
Restrukturierungen und weiteren Steuer- und
Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der
Investitionstätigkeit in China ergeben können.
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