AB 2014 Sommer Importieren nach Asien - page 8

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RIEFING
Allgemeine Einfuhrbestimmungen
in Indien
– Von Dezan Shira & Associates
Das indische Import/Export Gesetz stammt aus dem Jahr 1992.
Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Import und Export
von Gütern grundsätzlich frei erlaubt, eine Registrierung bei der
zuständigen regionalen Behörde ist jedoch nötig. Ohne einen Import
Export Code (IEC) dieser Behörde erteilt der Zoll keinerlei Freigabe
für sämtliche Güter.
Das indische Handels-Klassifizierungs- und Harmonisierungssystem
teilt Importgüter in drei Kategorien ein: Eingeschränkt, Gesteuert und
Verboten. Es existiert ein Katalog in welchemdiese Güter aufgelistet
sind. Nicht unter diese Kategorien fallende Produkte könnenmit IEC
frei importiert werden.
Eingeschränkte Güter
Diese Güter können nur mit einer Importlizenz, ausgestellt von der
relevanten lokalen Behörde, eingeführt werden. Diese Lizenz gibt
genau an, inwelcherWeisemit den Gütern verfügt werden darf. Eine
Importlizenz ist standardmäßig für 24 Monate für Investitionsgüter
und 18 Monate für alle anderen Güter gültig.
Gesteuerte Güter
Güter mit genauen Vorgaben für Handhabung und Transport
werden als Gesteuerte Güter („Canalized Goods“) bezeichnet. Für
den Import werden spezielle „Canalizing“ Agenturen benötigt.
Artikel, die in diese Kategorie fallen, sind Petroleumprodukte,
landwirtschaftliche Rohprodukte wie Getreide und Pflanzenöl sowie
einige pharmazeutische Produkte.
Verbotene Güter
Einfuhr derartiger Artikel ist strengstens verboten. Wilde Tiere,
tierische Schmierfette und Öle, Tiermägen und unbearbeitetes
Elfenbein fallen unter diese Kategorie.
Einfuhrabgaben
Standardabgabe
Hierunter wird der normalerweise auf sämtliche Güter erhobene
Import- und Exportzoll verstanden. Diemeisten Güter in Indien sind
von den normalerweise auf Importe erhobenen Zöllen befreit. Es
existieren zwei Sätze: der Standardsatz, sowie ein ermäßigter Satz,
angewandt abhängig vom Herkunftsland der importierten Güter.
Zusätzliche Einfuhrabgabe (Ausgleichszoll)
Auf importierte Waren wird zusätzlich ein Ausgleichszoll erhoben,
dessen Sätze denen der Verbrauchsteuer für in Indien gefertigte
Produkte entspricht. Falls ein importiertes Produkt nicht in Indien
hergestellt wird, wird ein ähnliches Produkt zur Ermittlung des
Zollsatzes herangezogen und bei mehreren ähnlichen Produkten
der höchste Satz angewandt.
Zusätzliche Abgabe (Umsatzsteuer)
Diese entspricht der Umsatzsteuer auf Einkäufe in Indien, kann
jedoch 4% nicht übersteigen und wird unter bestimmten
Voraussetzungen erstattet.
Anti-Dumping Abgabe
Diese kann im Falle von Dumpingpreisen erhoben werden und
gleicht den Wertunterschied aus.
Ausgleichszoll auf subventionierte Waren
Wird erhoben umdieWettbewerbsverzerrung durch Subventionen
durch das Herkunftsland auszugleichen, ausgenommen sind
Subventionen für Forschung, Umweltschutz und Entwicklung.
Schutzzölle I (Safeguard Duties)
Diesewerden eingesetzt, umeinheimische Produkte zu bevorzugen,
etwa bei einer Überschwemmung des Marktes mit Waren aus dem
Ausland. Ausgenommen sind Importe aus Entwicklungsländern. Die
Regierung kann zeitlich begrenzte Ausnahmebescheide ausstellen.
Schutzzölle II (Protective Duties)
DieseähnelndenSafeguardDuties undwerdenerhoben, umeinzelne
Industriesektoren zu schützen. Auf Vorschlag der Zollkommission
werden sie zeitlich begrenzt durch die Zentralregierung eingesetzt.
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