AB 2014 Sommer Importieren nach Asien - page 9

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Ist Ihr Unternehmen bereit
für den Handel mit Indien?
– Von Dezan Shira & Associates
Obwohl das Einrichten einer lokalenVertretung in Indienmehr finanzielle und rechtliche Risiken
mit sich bringt als reiner Export, ermöglicht eine Präsenz im Land selbst eine größere Kontrolle über
Operationen, Finanzen und vor allem den Vertrieb der Produkte vor Ort.
Gunjan Sinha
Country Manager, New Delhi & Mumbai Office
Dezan Shira & Associates
Indien ist einer der wichtigsten Zukunftsmärkte Asiens mit einem
großen Angebot an natürlichen Ressourcen und gut ausgebildeten
Arbeitskräften. Der starke Anstieg von Indiens Handelsvolumen in
den letzten Jahren bietet Unternehmen gute Geschäftschancen.
Die Gründung einer Handelsgesellschaft in Indien ist jedoch
mitunter nicht einfach, da der Prozess zahlreiche Schritte erfordert.
Es ist vor allem wichtig, sämtliche Registrierungen durchzuführen,
um barrierefrei handeln zu können und um alle eventuellen
Steuererleichterungen zu erhalten. Im Folgenden führen wir die
wichtigsten Eckpunkte auf.
Registrierung einer Gesellschaft in Indien
Das zentrale Gesetz, welches den indischen Import-/Exporthandel
regelt, stammt aus dem Jahr 1992 und wird als „Außenhandelsakt
(Entwicklung und Regulierung) 1992“ bezeichnet. Um eine
Gesellschaft in Indien gründen zu können, wird zunächst eine
“Director Identification Number“ (DIN) benötigt, welche vom
Ministerium für Unternehmensangelegenheiten ausgestellt wird.
Nach demErhalt der DIN kann der Antrag für die Einschreibung in das
Unternehmensregister gestellt werden. Der Antrag auf Registrierung
muss unter anderem die Namen der Direktoren der Gesellschaft, den
Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsadresse enthalten. Nach der
Registrierung wird eine Urkunde über die Eintragung als indische
Gesellschaft ausgestellt.
Registrierung bei der Generaldirektion für
Außenhandel
Die zentrale Stelle, welche sich mit Förderung und Regulierung
von Außenhandel befasst, ist das Ministerium für Handel und
Industrie. Die Generaldirektion für Außenhandel ist innerhalb
des Ministeriums die zentrale Anlaufstelle für Import und Export.
Diese verfügt über eine Datenbank, welche alle in Indien tätigen
Import-/Exportgesellschaften enthält. Nach der obligatorischen
Registrierung bei der Generaldirektion wird Unternehmen eine
sogenannte IEC Nummer zugeteilt (ein zehnstelliger Code, der bei
jeder einzelnen Import/Export vom Zoll verlangt wird). Für den
Antrag auf Registrierung muss zum einen das sogenannte „Aayaat
Niryaat“ Dokument (ANF2A) bei der nächsten regionalenVertretung
der Generaldirektion eingereicht werden. Weiterhin ist unter
anderem eine „Permanent account number“ (PAN) nötig, welche
allgemein für alle finanziellenTransaktionen in Indien benötigt wird.
Die IEC Nummer wird, mit Ausnahme von kleineren Mengen aus
einigen direkten Nachbarstaaten (Nepal, China, Myanmar und einige
regionale Häfen), für alle Importvorhaben benötigt.
Im Anschluss an die Registrierung bei der Generaldirektion ist eine
Registrierung beim Gremium für Exportförderung sinnvoll. Dies ist
eine Non-Profit Organisation, welche indische Exportwaren fördert.
Für Exportunternehmen ist eine Registrierung daher wichtig.
Registrierung bei den Steuerbehörden
Umsämtliche Steuervorteile des Import-/Exportgeschäfts ausnutzen
zu können, ist es von zentraler Wichtigkeit, dass eine Firma bei allen
Steuerbehörden registriert ist. So gibt es etwa für Exportprodukte
Ausnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer. Deshalb ist eine
Registrierung sowohl bei den regionalen Abteilungen wie auch
bei der Export Import Kreditgewährungs-Kooperation von großem
Nutzen. Beide haben von Bundestaat zu Bundestaat unterschiedliche
Verfahren. ImBereich des Exports ist außerdemeine Registrierung bei
der regionalen indischen Handelskammer nötig, da diese relevante
Herkunftszertifikate ausstellt. Außerdem bietet sie Information
und Unterstützung an, etwa bei der Organisation von weiteren
gesetzlichen Anforderungen, wie Transportversicherungen, richtiger
Lagerung und Qualitätsinspektionen.
Erhalt von Import/Export Lizenzen
Die meisten Güter können ohne Lizenz nach Indien importiert
werden (Genauere Informationen finden Sie im Text „Allgemeine
Einfuhrbestimmungen in Indien“, welcher ebenfalls Teil dieses Hefts
ist). Ist jedoch eine Lizenz erforderlich, können Produkte, die ohne
diese eingeführt werden, als unautorisiert deklariert werden, was
zur Konfiszierungen oder Abweisung führen kann. Importlizenzen
sind je nach Gütern 18 oder 24 Monate gültig. Im Bereich Export
hängt die Erfordernis einer Lizenz von der Einstufung der zu
exportierenden Güter nach dem indischen Handels-Klassifizierungs-
und Harmonisierungssystem (ITC-HS) ab. Ist nach diesem System
eine Exportlizenz erforderlich, ist diese bei der Generaldirektion für
Außenhandel zu beantragen.
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