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Jährliche Compliance für ausländisch investierte Unternehmen (FIEs)

Published: January 2012

Bevor Gewinne verteilt oder rückgeführt werden können, müssen ausländisch investierte Unternehmen zunächst ihren jährlichen Compliance-Verpflichtungen nachkommen. In diesem Magazin führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess für die wesentlichen Gesellschaftsformen.

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Bevor Gewinne verteilt oder rückgeführt werden können, müssen ausländisch investierte Unternehmen zunächst ihren jährlichen Compliance-Verpflichtungen nachkommen. In diesem Magazin führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess für die wesentlichen Gesellschaftsformen.
 
Jedes Jahr gibt es deshalb Engpässe und Chaos beim öffentlichen Transport. Für ausländische Investoren beginnt das Jahr ebenfalls mit einer komplexen Herausforderung. Zu dieser Jahreszeit steht nämlich die Jährliche Compliance an.
Bevor man Gewinne verteilen und repatriieren kann, müssen ausländisch investierte Unternehmen (FIEs) die Jährliche Compliance abgeschlossen haben. Diese schließt eine Wirtschaftsprüfung, die Einreichung der Steuererklärung sowie eine Betriebsprüfung mit ein. Einerseits wird dieses Vorgehen nicht nur vom Gesetzgeber gefordert (und eine nicht korrekte oder unvollständige Durchführung desselben kann zu Strafgebühren führen), sondern, andererseits, bietet sich auch die Möglichkeit, die unternehmensinternen Finanzen auf Herz und Nieren zu prüfen. In dieser Ausgabe begleiten wir Sie schrittweise durch die Jährliche Compliance von Repräsentanzbüros (ROs), Joint-Ventures (JVs), ausschließlich ausländisch investierten Unternehmen (WFOEs) sowie ausländisch investierten Handelsunternehmen (FICEs).
 
Eng verbunden mit diesem Bereich sind Steuerabzüge, sowie die Erklärung der persönlichen Einkommensteuer (IIT) (besonders für Expats). Deshalb wollen wir Ihnen im zweiten und dritten Artikel erklären, was von der Steuer abgezogen werden kann, sowie das „wer und was“ der IIT-Erklärung von Expats. 
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