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Strengere Anmeldungsvorgaben für Verbindungsbüros in Indien

DELHI – Ausländische Firmen haben zunehmend Probleme bei der Anmeldung von Verbindungsbüros (Liaison Offices, LOs) in Indien.
Ein Verbindungsbüro ist oft eine attraktive Lösung für ausländische Unternehmen die in Indien eine lokale Präsenz mit niedrigem finanziellem und rechtlichem Risiko errichten möchten. LOs dürfen die Geschäftsaktivitäten der Muttergesellschaft vorantreiben und bewerben und können als Kommunikationskanal zwischen der ausländischen Mutter und indischen Firmen agieren. Da sie unfähig sind sich in kommerziellen, Handels- oder industriellen Aktivitäten zu betätigen, müssen Verbindungsbüros mit privaten, ins Land gehenden Überweisungen von der ausländischen Mutterfirma erhalten werden und sind deshalb nicht ertragsteuerpflichtig. Seit kurzem allerding sind die Behörden dazu übergegangen die Anmelderegularien für Verbindungsbüros strenger auszulegen. Dies bezieht sich explizit auf keine kommerzielle Aktivitäten und keine direkte Handelsbeziehung zwischen dem Verbindungsbüro und der Muttergesellschaft.

Mehr zum Thema: Setting Up a Branch Office in India

Strengere Vorgaben für VerbindungsbürosAufgrund dieser Auslegung wurden hunderte Anmeldungen von Verbindungsbüros in den letzten Monaten abgelehnt und bei einer Reihe von Verbindungsbüros wurde nachträglich festgestellt, dass eine direkte Handelsbeziehung mit der Mutter besteht. Diese Verbindung erlaubt es den Steuerbehörden einige Verbindungsbüros als Betriebstätten einzustufen, was dazu führt, dass die Unterstützungszahlungen als Einkommen mit einem Steuersatz von über 40 Prozent belegt werden.
Verbindungsbüros wurden, ähnlich der Repräsentanzen in China, als kostengünstige Möglichkeit der Erkundung und Erforschung des indischen Marktes durch ausländische Firmen ohne hohe Steuerzahlungen genutzt.

Da die Steuersätze in Indien immer noch höher als in vielen asiatischen Ländern sind, stellen Verbindungsbüros eine strategische finanzielle Option für Unternehmen dar um eine lokale Präsenz aufzubauen, die es ihnen erlaubt nach tauglichen Lieferanten zu suchen, Geschäftsbeziehungen aufzubauen, mit indischen Produzenten zusammenzuarbeiten und das Verkaufspotential auf dem lokalen Markt abzuschätzen. In dieser Konstellation werden die nach Indien verkauften Produkte durch die ausländische Muttergesellschaft und nicht durch das Verbindungsbüro in Rechnung gestellt.
„In China hat der Ansatz ausländischen Investoren das Gegenstück des Verbindungsbüros [Repräsentanz] zu erlauben über viele Jahre gut funktioniert. Tausende Verbindungsbüros sind über die Zeit zu kapitalausgestatteten vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmen geworden und zahlen damit Gewinnsteuern”, so Chris Devonshire-Ellis von Dezan Shira & Associates.

Gunjan Sinha aus dem Dezan Shira & Associates Büro in Delhi beschreibt die Situation so: „Die Alternative zu Verbindungsbüros für ausländische Investoren ist eine Zweigstellenstruktur. Allerdings kommt dieser Ansatz mit einer hohen Steuerlast. Nicht alle ausländischen Investoren sind gewillt dies von Anfang an zu tragen, obwohl uns eine Reihe von Klienten damit beauftragt haben, ihre Anmeldungen von Verbindungsbüros zu Tochterunternehmen zu ändern. Der indische Markt für Zulieferer und Lieferkettenbeschaffung ist weiterhin stark und Unternehmen, die Indien bereits als zentrales Beschaffungsland oder Absatzmarkt ausgemacht haben, sollten von Anfang an auf Zweigniederlassungen setzen.“

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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