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China erläutert die Bandbreite der steuerpflichtigen Dienstleistungen, die mit einer Mehrwertsteuer zum Null-Steuersatz besteuert werden

Chinas Staatliche Steuerbehörde (State Administration of Taxation, SAT) hat die „Verwaltungsmaßnahmen zur Steuerbefreiung und Vergünstigung von steuerpflichtigen Dienstleistungen, die mit einer Mehrwertsteuersatz zum Null-Steuersatz besteuert werden (SAT Announcement [2013] No. 37, im folgenden als ‘Maßnahmen’ bezeichnet)” am 7. August veröffentlicht, welche die Bandbreite der steuerpflichtigen Dienstleistungen, die zu einem Null-Steuersatz besteuert werden, erläutert.  Detaillierte Informationen finden Sie im Folgenden.

Gemäß der Maßnahmen werden Steuerbefreiungen, Vergünstigungen und Erstattungen diejenigen steuerpflichtigen Dienstleisungen betreffen, die von Einrichtungen oder Individuuen angeboten werden, die die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllen:

  • Die Einrichtungen oder Individuuen erbringen steuerpflichtige Dienstleistungen in China, die zu Null-Steuersatzbesteuert werden;
  • Die Einrichtungen oder Individuuen wurden als generelle Mehrwertsteuerzahler identifiziert; und
  • Die steuerpflichtigen Dienstleistungen, die von den Einrichtungen oder Individuuen angeboten werden, unterliegen der generellen Mehrwertsteuerberechnungsmethode.

Allerdings sollen diese Einrichtungen oder Individuuen keine Mehrwertsteuerrechnungen fuer die steuerpflichtigen Dienstleistungen, die sie anbieten, ausstellen.

Zutreffende Bandbreite

Internationale Transportdienstleistungen

  • Passagier- oder Frachtbeförderung vom Inland ins Ausland;
  • Passagier- oder Frachtbeförderung vom Ausland ins Inland; und
  • Passagier- oder Frachtbeförderungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden.

Allerdings werden Passagier- oder Frachtbefürderungen durch folgende Bedingungen nicht als internationale Transportdienstleistungen angesehen:

  • Die Passagier- oder Frachtbeförderung von einem beliebigen Ort in China zu inländischen Zonen oder Orten, die besonderer zollamtlicher Überwachung unterliegen; und
  • Die Passagier- oder Frachtbeförderung von inländischen Zonen oder Orten, die besonderer zollamtlicher Überwachung unterliegen zu anderen inländischen Zonen oder Orten, die ebenfalls zollamtlicher Überwachung unterliegen.

Hong Kong, Macau und Taiwan Transportdienstleistungen

  • Transportdienstleistungen von und nach Hong Kong, Macau, und Taiwan
  • Transportdienstleistungen, die in Hong Kong, Macau und Taiwan angeboten werden

Erbringung von Forschungs-, Entwicklungs-, und Designdienstleistungen für Einrichtungen in Übersee

Forschungs- & Entwicklungsdienstleistungen beziehen sich auf Geschäiftstätigkeiten, die die Forschung und experimentelle Entwicklung neuer Technologien, neuer Produkte, neuer Prozesse oder neuer Materialien und ähnlicher Systeme involviert.

Designdienstleistungen beziehen sich auf Geschäftstätigkeiten, die Pläne, Modelle und Ideen in visueller oder text-basierender Form vermitteln. Namentlich:

  • Gewerbliche Muster
  • Style-Design
  • Kostümdesign
  • Umweltgerechtes Design
  • Graphisches Design
  • Verpackungsdesign
  • Animation und Cartoon-Design
  • Messedesign
  • Webdesign
  • Maschinendesign
  • Kreative Planung

Allerdings betreffen solche Maßnahmen zur Steuerbefreiung, -vergünstigung und -erstattung nicht die Erbringung von Forschungs-, Entwicklungs-, und Designdienstleistungen fürEinrichtungen in inländischen Zonen, die besonderer zollamtlicher Überwachung unterliegen.

Berechnungsmethode

Die derzeitge Regelung über die Steuerbefreiung, -vergünstigung oder -erstattung von steuerpflichtigen Dienstleistungen, die zu einem Null-Steuersatz besteuert werden, wird wie folgt berechnet:

  • Derzeitige Steuerbefreiungen, -vergünstigungen oder -erstattungen von steuerpflichtigen Dienstleistungen, die zu einem Null-Steuersatz besteuert werden = Derzeitiger versteuerbarer Betrag von Steuerbefreiungen, -vergünstigungen oder -erstattungen für den Mehrwertsteuernullsatz von Dienstleistungen x RMB Wechselkurs x Erstattungsraten von steuerpflichtigen Dienstleistunge,n die zu einem Null-Steuersatz besteuert werden.

Diese Regelungen wurden rückwirkend zum 1. August 2013 wirksam.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate Business Development, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Business Development, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, bitte senden Sie eine Email an china@dezshira.com, besuchen Sie www.dezshira.com oder laden Sie die Unternehmensbroschüre herunter.

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