×

Indien macht Fortschritte bei Einführung einheitlicher Umsatzsteuer

DEHLI – Indien ist der Einführung einer Umsatzsteuer (Goods and Services Tax – GST) einen Schritt näher gerückt. Dies ist das Fazit des letzten Treffens des Ausschusses der Landesfinanzminister am 22.08.2014.

Während zahlreiche Hürden bestehen bleiben, einigten sich Zentral- und Landesfinanzminister auf mehrere Punkte, die den Einführungsprozess beschleunigen würden:
•Eine duale Erhebung, die Zentralregierung und die Bundesstaaten fordern jeweils eine Umsatzsteuer ein.
•Ein allgemeiner Schwellenwert für die Erhebung der Umsatzsteuer. Jedes Gewerbe, das einen Umsatz von mehr als Rs 10 lakh (EUR12.485 €) oder Rs 5 lakh (EUR 6.240€) in nordöstlichen Bundesstaaten, sowie Bundesstaaten der Spezialkategorie erzielt.
•Die Umsatzsteuer-Befreiungsregelungen auf nationaler Ebene angleichen: 96 Positionen werden von den Bundesländern von der Steuer befreit, 243 von der Zentralregierung.

Die angepeilte Umsatzsteuer wird zahlreiche gängige Steuern ersetzen und unter einer einzigen zusammenfassen. So werden unter anderem die bundesweite Verbrauchs- und Dienstleistungssteuer sowie die auf Landesebene erhobenen Mehrwerts-, Vergnügungs- und Lotteriesteuern als auch die Elektrizitätsabgabe miteinander verschmelzt. Dies wird die Konsolidierung des Binnenmarktes erleichtern und gleichzeitig eine höhere Effizienz der Lieferkette und somit Skaleneffekte garantieren.

Die zentrale Verkaufsteuer (Central Sales Tax – CST), die von der Zentralregierung erhoben wird, gilt für den Warenaustausch zwischen einzelnen Bundesstaaten und wird auch von diesen eingetrieben. Sie galt als eine der größten Hürden bei der Einführung der neuen Umsatzsteuer, da einige Bundesländer sich um die geringeren Steuereinnahmen sorgten, die beim Umstieg von einer Verkauf- auf die Umsatzsteuer drohen könnten.

Jene Bundesländer, wie Gujarat, Maharashtra und Tamil Nadu, die industrialisierter sind als andere, und die 70 bis 80 Prozent ihrer Einnahmen durch Steuern auf Länderebene erzielen, stehen der möglichen Reform misstrauisch gegenüber.
Indem nicht mehr Produktion, sondern Konsum versteuert wird, werden jene industrialisierte Bundesstaaten, die die meisten ihrer Produkte in andere exportieren, hohe Steuereinnahmen einbüßen müssen. Diese werden nun von jenen Bundesländern erhoben, in denen diese Produkte verkauft werden.

Mehr zum Thema: Goods on India GST Exempted List May Qualify for Lower Tax Rate

Im Vorfeld zum Treffen hat Finanzminister Arun Jaitley den Bundesstaaten eine Kompensationszahlung von Seiten der Zentralregierung zugesichert. Um zu beschwichtigen werden ca. Rs 34.000 crore (ca. Euro 4,3 Milliarden) über einen Zeitraum von 3 Jahren ausgezahlt.

Eine Umstellung auf ein Umsatzsteuersystem könnte ein Wachstum von Indiens Bruttoinlandsprodukt von 0,9 bis 1,7 Prozent mit sich bringen, so der NCAER (National Council of Applied Economic Research).
Obwohl Finanzminister Jaitley sich dazu verpflichtete, alle anstehenden Hürden bis Ende dieses Jahres zu meistern, ist es noch ein steiniger Weg bevor die Umstellung auf dieses System verwirklicht werden kann.

Es gibt noch Differenzen bei dem Maß an Kontrolle zwischen den Bundesstaaten und der Zentralregierung über das Abgabesystem.
Unter der Bemessungsgrenze von Rs 1,5 crore will die Zentralregierung Rechtsaufsicht beibehalten und den einzelnen Staaten administrative Kontrolle zugestehen – diese jedoch möchten beides. Bei Werten über dieser Grenze ist man sich über eine gemeinsame Kontrolle einig.
Die Bundesländer sind außerdem sehr darauf bedacht, dass hochversteuerte Produkte wie z.B. Petroleum, Alkohol und Tabak nicht unter die neue Steuer fallen.
Es gibt Stimmen, die darüber beunruhigt sind, dass die vorgeschlagene Umsatzsteuer-Struktur die Autonomie der Staaten beschneidet, indem diese einen Großteil ihrer Einkommensquelle verlieren.
Eine Gesetzesnovelle für die einheitliche Umsatzsteuer wird für die Wintersitzung des Parlaments entworfen, um die derzeitige, die 2011 eingeführt wurde, zu ersetzen. Damit der Entwurf angenommen wird, ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden parlamentarischen Kammern sowie von der Hälfte der 29 Bundesstaaten nötig.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!

Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):
Umsatzsteuer in Asien

vorbereitung_der_jahresabschlussprüfung_cover Diese Asia Briefing Ausgabe soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen schnellen Überblick über die aktuell wichtigsten Details der Umsatzsteuersysteme in China, Indien und Vietnam zu erhalten.


Der Große Steuervergleich für Asien 2014

der_große_steuervergleich_für_asien_cover In dieser Ausgabe des Asia Briefing Magazins untersuchen wir die unterschiedlichen Steuersätzen von 13 asiatischen Ländern – den 10 ASEAN Ländern plus China, Indien und Hong Kong. Wir untersuchen die grundlegenden Steuersätze, die jedes dieser Länder als Abgabe verlangt, einschließlich Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, indirekte Steuern und Verrechnungssteuer. Wir untersuchen auch Aufenthalts Trigger, sowie verfügbare steuerliche Anreize für den ausländischen Investor und klären wichtige Fragen der Compliance.

Back to News

Back to top