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Interne Audits in Indien: Eine proaktive Angelegenheit

DELHI – In Abgrenzung zu staatlichen Audits werden interne Audits auf Bestreben der Geschäftsführung durchgeführt, um die finanzielle Gesundheit des Unternehmens und die betriebliche Effizienz zu untersuchen. Interne Audits sind eine unabhängige Aufgabe der Geschäftsführung, die die konsequente und kritische Prüfung des Geschäftsbetriebs beinhaltet, und insbesondere auf die Aufdeckung von Optimierungspotential abzielt.

Das oberste, wenn auch eingeschränkte, Ziel einer internen Prüfung ist die Validierung der Angaben in den Geschäftsbüchern. Indirekt erfordert dies allerdings auch die Prüfung nicht-finanzieller Informationen und Transaktionen im Hinblick auf die Befolgung interner Prozesse und Regelungen.

Die Notwendigkeit interner Audits

Eine vollentwickelte, strategisch ausgerichtete Auditabteilung ist mittlerweile zur Basis informierter Geschäftsentscheidungen geworden. Während interne Audits zunächst nur der Validierung von Finanzinformationen dienten, sind sie heute zum Rückgrat einer gesunden betrieblichen Führungskultur geworden.

Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftswelt wird das Netz gesetzlicher Befolgungsvorschriften für Transaktionen im In- und Ausland zunehmend komplexer.

Interne Wirtschaftsprüfer unterstützen die Geschäftsführung bei der Navigation unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten, indem sie Risikoeinschätzungen formulieren und die internen Kontrollmechanismen im Hinblick auf die Risikominimierung optimieren. Unter anderem ermöglicht dies eine verstärkte Konzentration der Ressourcen auf risikoreiche Bereiche, wodurch die Betriebseffizienz insgesamt verbessert und die Wertschöpfung bei gleicher Ressourcenintensität erhöht werden kann.

Mit der zunehmenden Abhängigkeit des Geschäftsbetriebs von IT Ressourcen sind Unternehmen verwundbarer geworden gegenüber Datenklau oder -verlust in Folge von Systemstörungen oder Hacking/Spionage. Im Hinblick auf diese neuen Risiken sind wiederum interne Prüfer gefragt, um die Schwachstellen zu identifizieren und zu vermeiden.

Vorteile

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ergeben sich eine Reihe von Vorteilen:

  1. Als unabhängige Betriebseinheit hat die interne Auditabteilung eine objektive Perspektive. Ihre Unabhängigkeit erlaubt internen Wirtschaftsprüfern ein unverzerrtes Urteil, das für die ordnungsgemäße Geschäftsführung notwendig ist.
  2. Interne Wirtschaftsprüfer beraten die Geschäftsführung in Form von Empfehlungen bezüglich der effizienten Ressourcennutzung und Befolgung gesetzlicher Vorschriften.
  3. Ein Risikomanagement, angetrieben von internen Audits, ermöglicht die Vermeidung unnötiger Risiken und Unsicherheiten, was letztlich die betriebliche Wertschöpfungskapazität steigert.

Gesetzliche Vorschriften

Es gibt zwei wesentliche Paragraphen, die Unternehmen bei der Durchführung interner Audits berücksichtigen sollten.

Paragraph 49

Angesichts der Wichtigkeit der internen Wirtschaftsprüfung hat die indische Behörde für Sicherheiten und Devisen (Securities and Exchange Board of India, SEBI) in Paragraph 49 der Listungsvereinbarung eine Reihe von Verpflichtungen und Empfehlungen für die Unternehmensführung herausgegeben.

Nach Paragraph 49 muss ein zusätzliches Auditkommitee Folgendes prüfen:

  1. Ob und inwieweit die Auditabteilung im Hinblick auf die Struktur, das angeheuerte Personal, die Qualifikation und das Vergütungsschema der Abteilungsleitung und die Häufigkeit der Audits ordnungsgemäß aufgestellt ist;
  2. Interne Berichte, die auf Schwachstellen bei der internen Kontrolle hindeuten;
  3. Die Befunde interner Untersuchungen bei Betrugsverdacht oder sonstigen Unregelmäßigkeiten beziehungsweise dem Versagen interner Kontrollmechanismen von erheblichem Ausmaß.
  4. Der CEO und CFO sind verpflichtet, vor dem Vorstand die Verantwortung für effiziente interne Kontrollen zu übernehmen und zu bestätigen, dass den Prüfern und dem Auditkommittee im Zweifelsfall sämtliche relevanten Information zum Versagen interner Kontrollsysteme offengelegt sowie welche Gegenmaßnahmen unternommen wurden.

Abschnitt 177 des Unternehmensgesetzes von 2013 (vormals Abschnitt 292A des Unternehmensgesetzes von 1956)

Nach Abschnitt 177 des Unternehmensgesetzes von 2013 sind die folgenden Instanzen zur Einrichtung eines Auditkommittees und deren interne Prüfer zur Teilnahme an entsprechenden Sitzungen verpflichtet:

  1. Jedes börsennotierte Unternehmen
  2. Nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften mit einem eingezahlten Stammkapital von mehr als INR 10 crores (USD 166.666)
  3. Alle Privatgesellschaften mit einem eingezahlten Stammkapital von mehr als INR 20 crores (USD 333.333)
  4. Alle Gesellschaften mit einem eingezahlten Stammkapital von weniger als unter (2) oder (3) angegeben und Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Finanzinstituten, Banken oder öffentlichen Einlagen von Rupees von mehr als INR 50 crores (USD 833,333)

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Geschäftsführung und das Auditkommittee erhebliche Unterstützung von Seiten der Auditabteilungen benötigen, um eine vorgeschaltete Prüfung von Kontrollen und Compliance durchführen zu können, bevor die benötigten Berichte / Bescheinigungen ausgestellt werden können oder die für eine fundierte Entscheidung erforderlichen Aspekte auf sachgemässe Weise geprüft werden können.

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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