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Indonesien bringt Licht in Transferpreisbestimmungen

TransferpreiseTransferpreise bleiben ein kritisches Problem für die indonesische Steuerbehörde (ITO). In einem Bestreben zur dringend notwendigen Schaffung von Transparenz bei der Transferpreispolitik, hat die ITO PER 22 [1] veröffentlicht, um Buchhaltern einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen. Dieser soll ihnen bei der Frage hilfreich sein, was es zu beachten gibt, wenn Transferpreisprüfungen durchgeführt werden. Obwohl Buchhalter die Hauptnutzer von PER 22 sind, welches am 1. Juli 2013 in Kraft trat, können auch Steuerzahler sich auf diesen Leitfaden stützen um einschätzen zu können, worauf sich die Transferpreisprüfung des ITO konzentrieren wird. 

  

PER 22 definiert zunächst den Ablauf des Prüfungsprozesses. Vor dieser Einführung der Transferpreisprüfungen mussten Steuerzahler vorgegebene Formulare ausfüllen und bei den zuständigen Behörden einreichen. Die benötigten Informationen, um diese Formulare vollständig auszufüllen sind sehr detailliert und umfangreich gewesen. Aus diesem Grund ist es für den Steuerzahler notwendig, bereits über eine gute Transferpreisdokumentation zu verfügen, damit er diese Formulare fehlerfrei bearbeiten kann. Außerdem muss man den Transferpreisprozess verstanden haben, um ihn fehlerfrei erklären zu können. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die entsprechenden Unterlagen sieben Tage nach Eingang einzureichen sind. Dies verdeutlicht, dass von Steuerzahlern erwartet wird, dass sie auf Transferpreisprüfungen vorbereitet sind, was auch beinhaltet, über die dazu notwendigen Dokumente zu verfügen. Es ist nicht möglich erst bei Eingang der Unterlagen, die zur Auskunft auffordern, mit dem Zusammenstellen der notwendigen Dokumente zu beginnen.

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Zusätzlich zu den detaillierten Informationen bezüglich der Transaktionen von nahestehenden Personen und Unternehmen, wird die ITO via PER 22 versuchen, auch den Wert der Gruppe bzw. Wertschöpfungskette zu verstehen. Formular E beschreibt einen sehr klassischen Aufbau einer Wertschöpfungskette, beginnend mit der Produktentwicklung, über Design, Beschaffung, Produktion, Marketing und Vertrieb und fordert den Steuerzahler auf jeder Aktivität in dieser Kette einen Wert zuzuweisen.

Nichtsdestotrotz wird nur wenig darüber gesagt, wie eine solche Widerspiegelung des Wertes präsentiert werden soll. Auch werden Geschäftsmodelle, die nicht der gängigen, oben beschriebenen Auffassung entsprechen, nicht berücksichtigt. Beispiele hierfür wären Technologieunternehmen (z.B.: Apple und Google), die nicht über eine Produktion im ursprünglichen Sinne verfügen und deren Werttreiber sich rudimentär von den eines klassischen Unternehmens unterscheiden. Ein weiteres Beispiel sind Firmen die schlichtweg nur als Serviceanbieter fungieren, also Projektfinanzierung, Finanzdienstleistungen und allgemeine Servicedienstleistungen anbieten. Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind verfügen auch seltenst über eine Entwicklungs- oder Designabteilung sowie eine Produktion. Auch hier unterscheiden sich die wichtigsten Werttreiber stark von denen eines klassischen Unternehmens. Offen bleibt, ob dies bedeutet, dass Steuerzahler, die in diesen weniger klassischen Bereichen tätig sind damit weniger den Transferpreisuntersuchungen ausgesetzt sind, oder ob sie größere Probleme haben werden, da das Verständnis der Steuerbehörde für ihr Geschäftsmodell nicht so gut ist.

Eine dritte Beobachtung ist der Gebrauch von feststehenden Begriffen, um ein Unternehmen zu charakterisieren. PER 22 erwartet von Steuerzahlern, dass sie im Stande sind die Intensität ihres Funktionellen-, Vermögens-, Tätigkeits- und Risikoprofils in Kreuzen als hoch, mittel oder niedrig einzustufen zu können. Diese klassische Tabellendarstellung führt zu einer Unternehmensdarstellung seitens des Steuerzahlers in Übereinstimmung mit herkömmlichen Begriffen wie zum Beispiel Auftragshersteller oder Zwischenhändler mit limitiertem Risiko. Diese Begriffe funktionieren jedoch nur in steuerlich effizienten Strukturen sehr gut. Außerdem wirft dies die Frage auf, wer das geprüfte Unternehmen sein wird, wie wenn zum Beispiel ein eigenständiger Produzent mit einem eigenständigen Lieferanten Geschäftsbeziehungen pflegt. Überlegungen und Hilfestellung zum Umgang mit Problemen dieser Art sind nicht bereitgestellt worden, da das Ergebnis dieses Prozesses auch Einfluss darauf hat, welche Partei überprüft wird. Also aus wessen Sichtweise die Rentabilität getestet wird ausgehend von den Werten der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen.

Die Unternehmensart des Steuerzahlers ist limitiert auf die Wahl zwischen Produktion und Distribution, die Darstellung anderer Typologien wie zum Beispiel Servicedienstleister ist nicht möglich. Dies ist eventuell ein weiterer Stolperstein für Steuerzahler, die einem nicht so traditionellem Geschäftsmodell zuzuordnen sind.

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Schlussendlich versucht PER 22 Steuerprüfer zu belehren, wie Servicedienstleistungen und Gehaltszahlungen zu überprüfen sind. Dies ist gerade deshalb von besonderem Interesse, da in den vorherigen Richtlinien keine Angaben gemacht wurden, wie z.B. Dienstleistungen und konzerninterne Finanzierung zu behandeln sind. PER 22 hingegen weist Steuerprüfer genau darauf hin. Besonderes Augenmerk legt die ITO darauf, ob die Transaktion vollzogen wurde und ob sie dem indonesischen Steuerzahler zu Gute kommt, oder aber die Transaktion lediglich Profite verschoben hat.

Alles in allem lässt sich sagen, dass Steuerprüfer die Zielgruppe von PER 22 bilden. PER 22 kann aber auch Steuerzahlern als Leitfaden dienen, wenn sie in Indonesien mit einer Transferpreisüberprüfung konfrontiert werden. PER 22 ist für Steuerzahler Basis einer transparenteren Transferpreisprüfung. Des Weiteren hoffen wir, dass die Behörde in Zukunft eine schlüssigere Herangehensweise an Transferpreisfragen bieten wird.

 

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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